Förderung nach RZWas: Gewässerausbau
Ein ökologischer Gewässerausbau ("Gewässerrenaturierung") kann nach RZWas 2025
mit Zuwendungen bis zu den folgenden Zuwendungssätzen gefördert werden:
Gewässerausbaumaßnahme | Zuwendungssatz |
Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern (hydromorphologische Verbesserung) | 90% |
Verbesserung des natürlichen Rückhalts | 90% |
Bestimmte Maßnahmen zur Förderung der Sozialfunktion des Gewässers können bei Ausbaumaßnahmen bis zu einem Wert von 10.000 € an Zuwendungen anerkannt werden.
Bei Gewässerausbaumaßnahmen ist auch der Grunderwerb unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
Ausgaben für Ingenieurleistungen können pauschal mit einem Zuschlag von 15% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.