Förderung nach RZWas: Gewässerausbau

Ein ökologischer Gewässerausbau ("Gewässerrenaturierung") kann nach RZWas 2021 mit Zuwendungen bis zu den folgenden Zuwendungssätzen gefördert werden:

Gewässerausbaumaßnahme Zuwendungssatz
Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern (hydromorphologische Verbesserung) 75 bis 90%
Verbesserung des natürlichen Rückhalts 75 bis 90%

Maßnahmen zur Stärkung der Sozialfunktion des Gewässers wie die Verbesserung der Zugänglichkeit können bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen.

Bei Gewässerausbaumaßnahmen kann auch der Grunderwerb unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. 

Ausgaben für Ingenieurleistungen können pauschal mit einem Zuschlag von 15% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, Personalausgaben zur Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen mit einem pauschalen Aufschlag von 20%.