Förderung nach RZWas: Gewässerausbau

Ein ökologischer Gewässerausbau ("Gewässerrenaturierung") kann nach RZWas 2025
mit Zuwendungen bis zu den folgenden Zuwendungssätzen gefördert werden:

Gewässerausbaumaßnahme Zuwendungssatz
Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern (hydromorphologische Verbesserung) 90%
Verbesserung des natürlichen Rückhalts 90%


Bestimmte Maßnahmen zur Förderung der Sozialfunktion des Gewässers können bei Ausbaumaßnahmen bis zu einem Wert von 10.000 € an Zuwendungen anerkannt werden.

Bei Gewässerausbaumaßnahmen ist auch der Grunderwerb unter bestimmten Bedingungen förderfähig. 

Ausgaben für Ingenieurleistungen können pauschal mit einem Zuschlag von 15% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.