Förderung nach RZWas: Gewässerausbau
Ein ökologischer Gewässerausbau ("Gewässerrenaturierung") kann nach RZWas 2021 mit Zuwendungen bis zu den folgenden Zuwendungssätzen gefördert werden:
Gewässerausbaumaßnahme | Zuwendungssatz |
Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern (hydromorphologische Verbesserung) | 75 bis 90% |
Verbesserung des natürlichen Rückhalts | 75 bis 90% |
Maßnahmen zur Stärkung der Sozialfunktion des Gewässers wie die Verbesserung der Zugänglichkeit können bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen.
Bei Gewässerausbaumaßnahmen kann auch der Grunderwerb unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
Ausgaben für Ingenieurleistungen können pauschal mit einem Zuschlag von 15% auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, Personalausgaben zur Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen mit einem pauschalen Aufschlag von 20%.